Kfz-Versicherung

Was gehört zu einer Kfz-Versicherung?

KFZ-Haftpflichtversicherung

Die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung als Teil der Autoversicherung ist vom Gesetzgeber zwingend vorgeschrieben. Ohne eine Haftpflichtversicherung dürfen Sie kein Fahrzeug zulassen und nicht im Straßenverkehr bewegen. Für die Zulassung beim Straßenverkehrsamt müssen Sie deshalb auch eine Versicherungsbestätigungskarte - meist Doppelkarte genannt - vorlegen.

Dem Pflichtversicherungsgesetz liegt der Gedanke zugrunde, dass ein geschädigtes Verkehrsopfer seine berechtigten Ansprüche durchsetzen können und der Schädiger auch finanziell in der Lage sein muss, selbst größere Schäden zu bezahlen. Gerade bei Personenschäden ist die Höhe möglicher Entschädigungen schwer einzuschätzen und übersteigt nicht selten die finanziellen Möglichkeiten des Schädigers.

Die Haftpflichtversicherung deckt also das Risiko von Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab, die durch den Gebrauch des jeweiligen Fahrzeuges entstehen.

KFZ-Kaskoversicherung

Die Kaskoversicherung, also die die reine Fahrzeugversicherung innerhalb der Autoversicherung, ist im Gegensatz zur Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung nicht gesetzlich vorgeschrieben und dient vorwiegend dem wirtschaftlichen Schutz Ihres Fahrzeugs.

Die Kaskoversicherung versichert somit Schäden, die an Ihrem eigenen Fahrzeug entstehen, im Gegensatz zur Haftpflichtversicherung, die Schäden an den Fahrzeugen der Unfallgegner deckt. Über die Art und den Umfang der Kaskoversicherung können Sie relativ frei entscheiden.

Im Grunde unterscheidet man gegenwärtig zwischen der Vollkaskoversicherung (Fahrzeugvollversicherung) und der Teilkaskoversicherung (Fahrzeugteilversicherung), jeweils mit verschiedenen Selbstbeteiligungs-Varianten.

Insassen-Unfallversicherung

Als sinnvolle Ergänzung der Autoversicherung stellt die Insassenunfallversicherung einen zusätzlichen Schutz für die Fahrzeuginsassen dar. Sie ist eine reine Summenversicherung, d.h. bei einem Schaden erbringt der Versicherer unabhängig von der Verschuldensfrage die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme.

Bedingung ist jedoch, dass der Unfall einen unmittelbaren Zusammenhang mit dem Lenken, Benutzen, Behandeln, dem Be- und Entladen sowie dem Abstellen des Kraftfahrzeuges aufweist. Auch Unfälle, die sich beim Ein- oder Aussteigen ereignen, sind mitversichert. Der Versicherungsschutz umfasst alle Personen, die in dem Fahrzeug berechtigte Insassen sind.

Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass unberechtigte Fahrer, wie beispielsweise ein Dieb, nicht versichert sind. Versichert werden kann der Tod von Insassen, die Invalidität, ein Tagegeld und ein Krankenhaustagegeld.

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Welche Rolle spielen Schadenfreiheitsrabatte
bei der Autoversicherung?

Die Schadenfreiheitsrabattsysteme existieren inzwischen seit vielen Jahren und sollen für eine möglichst große Beitragsgerechtigkeit sorgen. Sie sind in Deutschland jedoch mittlerweile nicht mehr unbedingt für alle Versicherer bzw. Tarifjahre einheitlich und die Prozentsätze können deshalb bei den einzelnen Verträgen in ihrer Höhe variieren. Schauen Sie im Zweifel in den Tarifbedingungen Ihres Vertrages (Anlage zum Versicherungsschein) nach.

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