Zulassungsdienst Leistungen
Kurzzeitkennzeichen
Kurzzeitkennzeichen - Infos
Mit einem Kurzzeitkennzeichen können Sie ein nicht zugelassenes Fahrzeug 5 Tage z.b. überführen oder zur Probe fahren.
Nach Ablauf der 5 Tage darf das Fahrzeug nicht mehr im öffentlichen Verkehr werwendet werden. Eine Verlängerung ist nicht möglich; Sie können jedoch jederzeit ein weiteres Kurzzeitkennzeichen zulassen.